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BSG, 30.07.2007 - B 11a AL 9/07 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Schwerin - S 4 AL 96/03
- LSG Mecklenburg-Vorpommern - L 2 AL 66/04
- BSG, 30.07.2007 - B 11a AL 9/07 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79
Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung - …
Auszug aus BSG, 30.07.2007 - B 11a AL 9/07 B
Da nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ein Verfahrensmangel nur dann als Zulassungsgrund in Betracht kommt, wenn die angefochtene Entscheidung auf ihm beruhen kann, muss die Beschwerdebegründung auch - falls sich dies nicht von selbst versteht - Ausführungen dazu enthalten, dass bei Vermeidung des Verfahrensmangels eine für den Beschwerdeführer günstigere Entscheidung ergangen wäre (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36;… Lüdtke aaO RdNr 18; Kummer, Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 204). - BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 30.07.2007 - B 11a AL 9/07 B
Zur Bezeichnung gehört, dass die verletzte Verfahrensnorm und die den Fehler (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert und schlüssig dargetan werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14;… Lüdtke in Hk-SGG, 2. Auflage, § 160a RdNr 17).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2007 - L 1 AL 67/06
Arbeitslosenversicherung
Ein alleiniges Abstellen auf den Vergleich der Kosten der Anschaffung eines Vermögenswertes mit dem Erlös bei einem Verkauf wird zum einen dem spekulativen Charakter derartiger Vermögensgegenstände nicht gerecht und steht zum anderen im Widerspruch zu dem Zweck der Regelungen der § 190 f. SGB III und dem Charakter der Arbeitslosenhilfe (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.01.2007 - L 30 AL 106/05 -, veröffentlicht unter "www.juris.de", Revision anhängig unter dem Az. B 11a AL 9/07 R). - BSG, 13.07.2007 - B 11a AL 5/07 BH Ausweislich der vorliegenden Zahlungs- bzw Leistungsnachweise ist der Kläger in der Zeit ab 1. März 2002 als Bezieher von Arbeitslosengeld bis 24. Juli 2002 bzw danach als Bezieher von Arbeitslosenhilfe bis 7. September 2003 (vgl auch Parallelrechtsstreit B 11a AL 9/07 BH) zur Rentenversicherung gemeldet worden (§ 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI).